Urlaubsfindererweiterte Suche

Kalender

San Marino

 

  • Hauptstadt: San Marino
  • Int. Kennzeichen: RSM
  • Sprache: Italienisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich)

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: San Marino Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Slowenien, Ungarn

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Aktuelle Hinweise

Bitte beachten Sie die ausführlichen Reiseinformationen für Italien.

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Nähere Informationen siehe Italien

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein (Aufenthalt bis zu 30 Tagen innerhalb von 6 Monaten)
  • Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis
  • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei der Einreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Sonstiges: In San Marino gilt die polizeiliche Anmeldepflicht innerhalb von 24 Stunden.

Einfuhr & Ausfuhr

San Marino hat eine Zollunion mit der Europäischen Union.

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen.

 

Gesundheit

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Europäischer Standard, staatliches modernes Krankenhaus.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindung mit Rimini, Seilbahn zwischen Borgo Maggiore und San Marino Città.

Geschwindigkeitsbeschränkung: Tempo 50 km/h gilt in der ganzen Republik San Marino bis auf zwei kurze Straßenstücke.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Umwelt

Mildes Küstenklima mit häufigen Niederschlägen, Winter (ab November) mit gelegentlichen Schneefällen.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

San Marino hat strenge Gesetze über Trunkenheit in der Öffentlichkeit und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber dem Besitz von Drogen.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 21.11.2024 (Unverändert gültig seit: 23.09.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Honorarkonsulat

Via del Serrone 109
4. Stock
RSM-47890 San Marino

Tel: +378 878 571

Haftungsausschluss: Busunternehmen & Reisebüro Seiner weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Quellinformationen: Teilweise www.bmeia.gv.at und www.bmf.gv.at
Urlaubsfindererweiterte Suche

Kalender